Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Peter Kalte speetproduction
Präambel:
P (nachf. Auftragnehmer AN) bietet Auftraggebern (nachf. AG) Dienstleistungen auf dem Gebiet der Locationsuche, Locationvermittlung, Produktionsorganisation und Produktionsbetreuung an.
Geltung derAGB:
Die nachfolgenden AGBs gelten für diesen Vertrag zwischen AG und AN. Sie gelten durch Auftragserteilung als unverändert anerkannt und als Vertragsbestandteil, und gelten nicht, soweit die Parteien im Einzelfall eine hiervon abweichende Regelung getroffen haben.
Die AGB des AGs werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der AN stimmt diesen Bedingungen ausdrücklich und schriftlich zu.
Dienstleistungen:
Der AG wird hierdurch vom AN mit jedem Auftrag ausdrücklich darüber aufgeklärt, dass der AN im Namen und Auftrag des AGs mit Personen verhandelt, die auch die Verfügungsrechte über bzw. Zugangsrechte zu bestimmten Örtlichkeiten (Locations) haben.
Die mit diesen Personen vereinbarten Gebühren, Termine, Genehmigungen etc. sind bis zum Einverständnis von diesen Personen, einer Unterzeichnung eines Vertrages oder bis zur Zahlung der von diesen Personen geforderten Gebühren für diese Personen nicht bindend. Der AG hat somit keine einklagbaren Ansprüche gegenüber des ANs auf Erfüllung der zwischen dem Auftragnehmer und den über eine Location verfügungsberechtigten Personen getroffenen Vereinbarungen.
Ein Risiko der tatsächlichen Durchführbarkeit von Dienstleistungen ist seitens des ANs deutlich gemacht worden, für das er nicht haften kann.
Der AN stellt dem AG weitreichende Informationen und Unterlagen über ausgewählte Locations zur einmaligen Nutzung und zur Erfüllung eines Auftrages zur Verfügung. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, aufgrund dieser Informationen Buchungen unter Umgehung des ANs vorzunehmen.
Wird diese Location vom selben AG innerhalb von fünf Jahren für eine weitere Produktion benötigt, ist eine erneute Honorarzahlung für diese Vermittlung fällig. Vom AN angefertigte Fotografien oder sonstige Informationen (Exposés, Skizzen usw.) unterliegen dem Urheberrecht und bleiben Eigentum des ANs.
Wird der AN mit einer Suche für eine Location beauftragt, wird diese grundsätzlich gegen ein entsprechend vereinbartes Honorar ausgeführt, jedoch ohne Übernahme einer Erfolgsgarantie. Die mündliche Auftragserteilung oder Auftragsfreigabe bedarf keiner schriftlichen Bestätigung, um für beide Seiten bindend zu sein, sofern AG den Auftrag ohne eine schriftliche Auftragsbestätigung (auf auf elektronischem Wege) annimmt.
Abstimmung und Risiko:
Sämtliche zur korrekten Durchführung des Auftrages notwendigen Maßnahmen werden, soweit möglich und notwendig, mit dem Auftraggeber zuvor abgestimmt und dokumentiert. Mängel, die auf die Ablehnung einer vom AN vorgeschlagenen Maßnahme durch den Auftraggeber oder dessen Vertreter zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des AGs.
Ist eine vorherige Abstimmung mit dem AG nicht möglich, behält sich der AN das Recht vor, die Maßnahme im Sinne der Handlungsweisen eines ordentlichen Kaufmanns einzuleiten bzw. durchzuführen. Sämtliche aus einer
solchen Maßnahme resultierenden Risiken und Verpflichtungen gehen zu Lasten des AGs.
Die Übernahme von Risiken und Verpflichtungen kann der AG ausschließlich bei Nachweis der schuldhaften Verletzung der Sorgfaltspflichten vom AN ablehnen.
Benötigt der AN zur Durchführung des Auftrags die Dienste/die Hilfe Dritter/grundsätzlich Dritte, haftet der AN nur für eigene Vermittlungs- und Organisationsfehler.
Die Haftung für fahrlässiges Verhalten ist seitens des ANs ausgeschlossen.
Der AN haftet ebenfalls nicht bei Produktionsbeeinträchtigungen, -verzögerungen oder -ausfällen infolge höherer Gewalt, Unfällen, Natur- katastrophen,ungünstigenWitterungen, Verweigerung behördlicher Genehmigungen, etc. wie auch politischen Unruhen, Stornierungen/Fehl- buchungen von eingeschalteten Unternehmen, Fehler und Versäumnisse eingeschalteter Dritter, für entzogene Genehmigungen, kurzfristig durch andere Dritte erhöhte Gebührenforderungen und in sämtlichen ähnlich gelagerten Fällen, auf die der AN keinen unmittelbaren Einfluss hat.
Eine Haftung entfällt ebenfalls bei unvorhergesehener Arbeitsunfähigkeit eines weiteren durch den AN gestellten/ gebuchten Locationscouts oder -managers infolge Krankheit, Unfall oder ähnlichem.
Der AN haftet in keinem Fall für Ansprüche von Locationinhabern oder Personen bzw. Behörden, die über den AN für Foto- oder Filmproduktionen vermittelten Örtlichkeiten verfügungsberechtigt sind, die aus Schäden oder Verfehlungen resultieren, die vor, während oder nach der betreffenden Foto- oder Filmproduktion durch den AG oder dessen Vertreter verursacht wurden und auf der AN keinen unmittelbaren Einfluss hatte. Die
Haftungs- und Versicherungspflicht für solche Fälle obliegt dem AG.
In anderen Fällen ist die Anzeige eines solchen Falles nur wirksam, wenn sie schriftlich innerhalb von zwei Wochen erfolgt.
Haftung:
Die Haftung des ANs für einen Schaden, der nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht, ist ausgeschlossen, wenn der Schaden auf eine lediglich fahrlässige Verletzung einer Pflicht des ANs zurückzuführen ist und die verletzte Pflicht nicht zu den wesentlichen Vertragspflichten des Auftragnehmers zählt.
Rechnungen und Zahlungen:
Rechnungen können nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang beim AG nicht mehr beanstandet werden. Eine Beanstandung hat schriftlich zu erfolgen. Die Zahlungsfrist jeder Rechnung beträgt 14 Tage nach Rechnungsdatum und ist nach Zugang beim AG ohne Abzug zu bezahlen. Die Forderung des AN nach einer vereinbarten Abschlagszahlung setzt nicht voraus, dass die Leistungen des Auftragnehmers, für die die Abschlagszahlung verlangt wird, durch eine Aufstellung nachgewiesen werden, die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglicht.
Es gilt der Gerichtsstand des AN.
Peter Kalte
speetproduction
Wiesenstrasse 72
40549 Düsseldorf
Düsseldorf Juli 2017